Endlich Urlaubszeit:
Und dann kommt die neue Maschinenverordnung

Sommerzeit – Urlaubszeit. Für die meisten ist dies wahrscheinlich die schönste Zeit im Jahr, in der jeder eher an Erholung denkt statt an „wie steht‘s denn um meine Cyber-Sicherheit“. Richtig? Kämen da nicht pünktlich zum Ferienbeginn die jährlich wiederkehrenden unvermeidlichen Tipps zur Cyber-Sicherheit von „was zu beachten ist, bevor Sie ihr Büro verlassen“ bis hin zu „was kann alles kurz vor und im Urlaub passieren“.

Theoretisch kennen Sie die Knackpunkte aller Voraussicht nach bestimmt. Zum Beispiel, dass Sie auf einer Webseite, bei der in der Browserleiste das Schloss-Symbol fehlt – oder noch plakativer – ein „Nicht sicher“ – steht, keine vertraulichen Daten eingeben sollten. Okay. Aber der Hinweis, dass es sinnvoll ist, vor Ihrem Urlaub noch ein Backup zu erstellen oder dass Sie sich bei der Abwesenheitsnotiz genau überlegen sollten, was Sie kommunizieren, ist schon hilfreicher – denn beides kann im Stress vor dem Urlaub schon einmal untergehen. Einerseits verständlich – andererseits ist es jedoch so, dass die Ferienzeit ausgerechnet eine der favorisierten Zeiten der Hacker ist.

Leider kann ich Ihnen keine Tipps für entsprechende Maßnahmen zur Absicherung der Produktionsanlagen geben. Dafür ist dieses Themengebiet zu komplex und muss erwiesenermaßen strategisch angegangen werden – insbesondere unter dem Aspekt der voranschreitenden Digitalisierung. Aber einen Ratschlag hätte ich doch für Sie: Die Lektüre der neuen Maschinenverordnung. Warum ausgerechnet jetzt? Weil Sie aktuell, wenn alles ein wenig geruhsamer zugeht, vielleicht eher die Muße haben, sich mit dem Hintergrund einmal etwas eingehender zu befassen.

Das Wichtigste dazu: Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 trat am 19. Juli 2023 in Kraft. Für deren Umsetzung vorgesehen ist eine Übergangszeit von 42 Monaten. Danach ist diese zwingend anzuwenden und ersetzt die – seit 17 Jahren geltende – Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Mein Fazit: Nehmen Sie sich jetzt die Zeit dafür, die Umsetzung strategisch zu planen und entsprechend anzugehen. Denn der Zeitrahmen von dreieinhalb Jahren hört sich zwar lang an, aber – das haben wir ja bereits gesehen – unerwartet stehen mit einem Mal Ereignisse – wie eine Pandemie oder Lieferkettenengpässe – an, die Ihre ganze Aufmerksamkeit erfordern und plötzlich ist der Stichtag da, aber die Umsetzung der Verordnung noch im vollen Gange. 

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